Begleitetes Besuchsrecht

Das begleitete Besuchsrecht bietet einen geschützten Rahmen, welcher zum Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind und besuchsberechtigtem Elternteil beiträgt.

Begleitetes Besuchsrecht

Das begleitete Besuchsrecht nimmt eine Zwischenstellung zwischen dem gänzlichen Entzug und der freien Kontaktform des nicht sorge- und/oder obhutsberechtigten Elternteils ein. Entwicklungstheoretische und empirische Forschungsergebnisse belegen, dass es für die Entwicklung des Kindes förderlich ist auch nach der Trennung der Eltern zu beiden Elternteilen den Kontakt aufrecht zu erhalten. Normalerweise stellt die Kontaktpflege zum besuchsberechtigten Elternteil kein Problem dar. In Ausnahmefällen ist jedoch ein freier Kontakt zwischen Kind und obhutsberechtigtem Elternteil aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Anstelle eines gänzlichen Entzugs des Besuchsrechts, bietet das begleitete Besuchsrecht dem Kind weiterhin die Möglichkeit, mit dem betroffenen Elternteil in Beziehung zu sein.

Angebot
Wir bieten in einem geschützten Rahmen Besuchsrechtsbegleitungen an, welche dem betroffenen Elternteil und dem Kind ermöglichen eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und zu pflegen. Die Durchführung der Besuchsrechtsbegleitungen findet in kindergerechten Räumlichkeiten statt. Auf Wunsch begleiten wir den Elternteil mit dem Kind auch am Wohnort des besuchsberechtigten Elternteils. In Ausnahmefällen unterstützen wir auch die Eltern und die Kinder nur bei den Übergabekontakten.

Zielgruppe des begleiteten Besuchsrechts

  • Elternteile, die ihre Kinder unter der Aufsicht einer Begleitung sehen dürfen.
  • Kinder, die eine Beziehung zum Vater oder zur Mutter wünschen, welche jedoch einen besonderen Schutz benötigt.
  • Eltern, denen es aufgrund konfliktreicher Situationen nicht möglich ist, eine konstruktive Übergabesituation herzustellen und deren Kinder dabei den Schutz einer neutralen Person bedürfen.

Ziel der Begleitungen und Übergaben

  • Aufbau einer tragfähigen und konstanten Beziehung zwischen besuchsberechtigtem Elternteil und dem Kind in einem geschützten Rahmen.
  • des Kindes vor psychischen und physischen Übergriffen.
  • Verbesserung der Beziehungsqualität.
  • Schutz der Kinder vor den Auseinandersetzungen der Eltern.

Arbeitsweise der Begleitpersonen
Die Fachpersonen arbeiten lösungs- und ressourcenorientiert und stützen sich auf die neusten Erkenntnisse und Methoden der Sozialen Arbeit.
Während den Besuchsrechtsbegleitungen sind die Fachpersonen prinzipiell zurückhaltend um die Kontaktaufnahme zwischen dem Kind und dem Elternteil möglichst natürlich verlaufen zu lassen. Sie bieten dort Unterstützung an, wo es für das Kind förderlich ist.

Tarif
Fr. 130.– pro Stunde (verrechnet werden Begleitung, Administration, Telefonate und Reiseweg).